Der Asset Deal bezeichnet den Erwerb ausgewählter Vermögenswerte und Rechtspositionen eines Unternehmens im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Der Käufer kann gezielt bestimmte Aktiva übernehmen, ohne gesellschaftsrechtliche Strukturen zu übernehmen. Komplex sind dabei die Übertragungsakte sowie arbeits- und haftungsrechtliche Folgen, insb nach § 38 UGB (gesetzliche Schuldübernahme) und § 1409 ABGB (zwingende Erwerberhaftung). Der Asset Deal bietet Flexibilität, erfordert jedoch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung, um Haftungsrisiken zu steuern.