Ältere Gebäude und Gebäude in sog Schutzzonen unterliegen im Wiener Bauordnungsrecht einem besonderen Schutzregime, das dem Erhalt stadtbildprägender Bausubstanz dient.
Ältere Gebäude und Gebäude in sog Schutzzonen unterliegen im Wiener Bauordnungsrecht einem besonderen Schutzregime, das dem Erhalt stadtbildprägender Bausubstanz dient.
