Die baurechtliche Behandlung des Gebäudebestandes stellt einen der sensibelsten und zugleich praxisrelevantesten Bereiche des Wiener Bauordnungsrechts dar. § 68 der Wiener Bauordnung erlaubt unter engen Voraussetzungen bei Änderungen, Instandsetzungen sowie Zu- und Umbauten von rechtmäßig bestehenden Gebäuden Abweichungen von den gesetzlich festgelegten Bauvorschriften und bildet damit eine zentrale Ausnahmeregelung.

