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Delisting

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtEwerzApril 2025

Als Delisting bezeichnet man den Verlust der Zulassung eines Finanzinstruments zu einem geregelten Markt. Der Verlust der Zulassung kann von Amts wegen, auf Antrag des Emittenten oder als Folge gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen eintreten.

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