Ad-hoc-Publizität ist die kontinuierliche Veröffentlichung von Insiderinformationen durch den betroffenen Emittenten. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist Teil des Marktmissbrauchsrechts. Sie dient der Prävention von Insiderhandel durch Gleichverteilung von Information am Markt.
Einleitung
Grundlage der Ad-hoc-Publizität ist Art 17 MMVO . Danach müssen Emittenten so bald wie möglich jene Insiderinformationen veröffentlichen, die sie unmittelbar betreffen.