Das ordentliche Verfahren dient zur Feststellung des Sachverhalts. Insb soll dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen. Dies ist entweder schriftlich oder in Form einer mündlichen Verhandlung möglich. Das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren gewährleistet so einige der Verfahrensrechte des Art 6 EMRK.