vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reisemangel

SchuldrechtTourismusrechtLöwMärz 2025

Ein Reisemangel liegt bei Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der in einer Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen vor. Welche Rechte der Reisende in einem solchen Fall hat, bestimmen die §§ 11 und 12 PRG, die das allgemeine Gewährleistungsrecht verdrängen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte