Im Fall einer Nichtbeförderung, Flugannullierung oder -verspätung können dem Fluggast gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggastrechte zustehen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls bestehen die Fluggastrechte aus einer Ausgleichs- (Art 7 Fluggastrechte-VO), Unterstützungs- (Art 8 Fluggastrechte-VO) und/oder Betreuungsleistung (Art 9 Fluggastrechte-VO).
Anwendungsbereich
Räumlich
Die Fluggastrechte-VO1 gelangt gem ihrem Art 3 Abs 1 auf Flüge zur Anwendung, die