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Fluggastrechte-VO

SchuldrechtTourismusrechtLöwFebruar 2025

Im Fall einer Nichtbeförderung, Flugannullierung oder -verspätung können dem Fluggast gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggastrechte zustehen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls bestehen die Fluggastrechte aus einer Ausgleichs- (Art 7 Fluggastrechte-VO), Unterstützungs- (Art 8 Fluggastrechte-VO) und/oder Betreuungsleistung (Art 9 Fluggastrechte-VO).

Anwendungsbereich

Räumlich

Die Fluggastrechte-VO11VO (EG) 261/2004 . gelangt gem ihrem Art 3 Abs 1 auf Flüge zur Anwendung, die

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