Neben der sachlichen und der örtlichen Zuständigkeit der Zivilgerichte gibt es eine dritte Kategorie der Zuständigkeit: die internationale Zuständigkeit. In unserer zunehmend vernetzten Gesellschaft werden Fälle mit Auslandsbezug immer häufiger, sodass die internationale Zuständigkeit unter diesen dreien mittlerweile wohl am häufigsten umstritten ist – und dies zu Recht: Ob eine Rechtssache in Österreich oder im Ausland verhandelt und entschieden wird, hat weitreichende Folgen für das Verfahrensrecht, das anwendbare IPR und damit auch für den Ausgang des Falls.