Wenn die Zuständigkeitsregeln der JN nicht zu einem konkreten zuständigen Gericht führen bzw die zuständigen Gerichte die ihnen zukommende Zuständigkeit nicht ausüben können, müssen die übergeordneten Gerichte einschreiten und per Ordination oder Delegation das zuständige Gericht bestimmen. Hier erfahren Sie in aller Kürze, wann sie einen Antrag auf Ordination oder Delegation einbringen können/sollten und was es dabei zu beachten gilt.