Die Nichtigkeitsbeschwerde ist das zentrale Rechtsmittel in der StPO, das auf eine Aufhebung des Urteils abzielt. Sie kann nur aus den taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründen erhoben werden. Diese dienen grundsätzlich nicht der Bekämpfung der freien richterlichen Beweiswürdigung, sondern der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verfahrens und des Urteils. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile im kollegialgerichtlichen Verfahren; das Pendant im einzelrichterlichen Verfahren bildet die Berufung wegen Nichtigkeit.