Die molekulargenetische Untersuchung dient der Aufklärung einer Straftat durch Analyse biologischer Spuren oder Materials, das einer bestimmten Person zugehört oder zugehören dürfte. Ziel ist die Zuordnung einer Spur zu einer Person oder die Feststellung von Identität oder Abstammung. Während Tatortspuren von der Kriminalpolizei eigenständig untersucht werden können, bedarf die Untersuchung von personenbezogenem Material grundsätzlich einer gerichtlichen Bewilligung. Die Untersuchung erfolgt anonymisiert durch Sachverständige der gerichtlichen Medizin oder forensischen Molekularbiologie.