Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Immobilientreuhänder richtet sich maßgeblich nach dem WKO-Rahmenvertrag.4136 Die AVB des WKO-Rahmenvertrags basieren auf den AHVB. Der WKO-Rahmenvertrag normiert die Auslandsdeckung im Wege Besonderer Bedingungen analog dem ABHV-Standard. Gedeckt sind insofern Verstöße, Schadensereignisse, sofern sie in Europa (im geografischen Sinne inkl Randstaaten) gesetzt werden, eintreten bzw Inanspruchnahmen in Europa (im geografischen Sinne inkl Randstaaten) erfolgen. Dieser Versicherungsschutz gilt „in diesem Rahmen“ für „österreichisches Recht“ sowie für das Recht der „jeweiligen europäischen Staaten“.