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5. Bilanzbuchhalter/Unternehmensberater/IT-Unternehmen (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

2611
Der Berufshaftpflichtversicherungsschutz der Bilanzbuchhalter, Unternehmensberater bzw IT-Unternehmen ist maßgeblich durch den „UBIT“-WKO-Rahmenvertrag geprägt.41354135Zu alledem vgl Art 5 Z 1, 2.1 und 2.3 UBIT-Rahmenvertrag. Unternehmensberater und IT-Unternehmen können auch über andere AVB (zB Consult by Hiscox Bedingungen) versichert sein. Der räumliche Geltungsbereich ist gemäß Consult by Hiscox Bedingungen auf weltweit ausgedehnt; die Gerichtsstandsklausel umfasst die Inanspruchnahme vor Gerichten weltweit exkl der Gerichte in den USA und Kanada; diese Deckungseinschränkung gilt nicht bei Geschäftsreisen in diese Länder, bei Teilnahmen an Messen/Ausstellungen/Veranstaltungen in diesen Ländern sowie bei indirekten (unbewussten) Exporten von Produkten und Dienstleistungen in diese Länder; nicht versichert ist materielles US-amerikanisches bzw kanadisches Schadenersatzrecht. Die AVB des UBIT-Rahmenvertrages basieren auf dem ABHV-Standard. Die Auslandsdeckung im Rahmen der Verstoß-/Tätigkeits-, Schadenseintritts-, Anspruchserhebungs- sowie Rechtsklausel erstreckt sich hierbei auf Europa im geografischen Sinn (inkl Randstaaten).

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