Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Notare ist zufolge des Amtsstellenprinzips in Ö in Abweichung von den Ausschlusstatbeständen der ABVN auf Europa (im geografischen Sinn inkl Randstaaten) ausgedehnt.4131 Seit den VHR 1999 idF 2019, die per 1.6.2019 in Kraft getreten sind, ist die Gewährung einer Europa-Deckung Gegenstand des notariellen Pflichthaftpflichtversicherungsrechts (vgl dazu schon oben Kapitel II Rz 737). Tw kann – va bei international tätigen Notaren – der Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarung auch auf weltweit exkl USA/Kanada/Australien bzw inkl USA/Kanada/Australien ausgedehnt sein/werden.