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2. Patentanwälte (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

2604
Die Auslandsdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung der Patentanwälte wird aufgrund des berufsspezifisch weiten örtlichen Tätigkeitsfeldes der Patentanwälte (etwa iZm weltweiten Patentrechtsberatungen und Patentanmeldungen) in den Besonderen Bedingungen41304130Dies durch komplette Streichung der Auslandstatbestände in Art 4 I 1 AVBV-R+V durch Pkt 5.3 und Pkt 5.4 der Besonderen Bedingungen für Patentanwälte. tw auf weltweit ausgedehnt. Die AVBV-Auslandstatbestände (Rechtsberatungsklausel, Tätigkeitsklausel) sind idR aufgehoben, sodass anstatt des Inlandsprinzips weltweiter Versicherungsschutz gilt.

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