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6. Gerichtsstandsklausel (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Begriff „gerichtliche Inanspruchnahme“

Auslandsrisiken

2558
Die „Gerichtsstandsklausel“ ist (ua) in Art 4 I 1 AVBV enthalten. Sie findet sich auch in anderen AVB, die auf dem AVBV-Standard aufbauen. Auch die AVB-RSW enthalten in A 4.1 BBR-RA eine Gerichtsstandsklausel, dort allerdings mit Risikoausschlusswirkung bezogen nur auf die Inanspruchnahme vor außereuropäischen Gerichten.40924092S Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 A 4.1 Rz1 ff; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 B Rz 230; v. Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch3 § 26 Rz 304; Abram, Berufshaftpflichtversicherung 148 ff; Mennemeyer in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Haftung8 Rz 2307–2308; Riechert, Berufshaftpflichtversicherung § 4 Rz 15.

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