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2. ABHV-Standard (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

2445
In der ö Berufshaftpflichtversicherung gründet der auslandsbezogene Versicherungsschutz weiters auf den ABHV. Diese regeln in Art 5 Z 1 Abs 1 ABHV kein reines Inlandsprinzip mehr, sondern gewähren (wie die AVB-RSW) eine Europa-Deckung.39563956 Manhart, ö AnwBl 10/1998, 608. Die gleiche Systematik der auslandsbezogenen Risikoausschlüsse findet sich verbreitet auch in eigenständigen Bedingungswerken der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, vgl dazu Z 6.1 (örtlicher Geltungsbereich) zum Abschn II – Haftpflichtversicherung des Großschaden-Kammervertrages der KSW. Versicherungsschutz besteht (positiv formuliert),

wenn der Verstoß in Europa gesetzt wird (im Folgenden als „Verstoßklausel“ bezeichnet; vgl auch Rz 2471),

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