In der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sind die AVBV maßgeblich für den auslandsbezogenen Versicherungsschutz. Art 4 I Z 1 AVBV enthält drei auslandsbezogene „Risikoausschlüsse“.3954 Für die d AVB-RSW gilt grds Gleiches. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Haftpflichtansprüche,