Versicherte Person
Versicherung für fremde Rechnung
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt (wie jede andere Haftpflichtversicherung auch) nicht nur die Haftpflichtinteressen des VN, sondern auch fremde Haftpflichtinteressen der mitversicherten Personen (vgl oben Rz 1633). Da die mehreren Haftpflichtinteressen in einem Versicherungsvertrag versichert sind, stellen sich Fragen nach dem Rechtsverhältnis zwischen VN und den jeweils (mit-)versicherten Personen.