a) Allgemeines
Mitversicherte
Polizze
Fungiert der VN als Konzern (Mutterunternehmen, Holding, führendes Unternehmen), sind (im Rahmen einer „Konzernpolizze“3091) (sowie bei ausdrücklicher Vereinbarung) auch andere selbstständige Gesellschaften (Tochterunternehmen, Kooperationspartner) (im In- und Ausland) bzw unselbstständige Kanzleieinheiten (Niederlassungen) im Ausland mitversicherbar (Niederlassungen im Inland sind nach den AVB der Berufshaftpflichtversicherung schon per se mitversichert, vgl Rz 1815).