Die Person, welche den Betrieb innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung inne hat (Betriebsinhaber), darf in den letzten 15 Jahren im Inland oder im Ausland nicht in vergleichbarer Art selbständig tätig gewesen sein;es wird durch die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet;