In diesem Kap wurden die im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht normierten Insolvenzprophylaxebestimmungen dahingehend untersucht, ob diese Prognoseelemente enthalten und ob sich daraus für Kapitalgesellschaften Anlässe zur Erstellung einer Fortbestehensprognose ergeben, die aus der Summe all dieser Bestimmungen wiederum zu einer laufenden Sanierungs-/Insolvenzprüfung führen. Im Ergebnis lassen sich die dargestellten Insolvenzvorsorgeregelungen nach der Intensität hinsichtlich der Verpflichtung zur Erstellung der Fortbestehensprognose in drei Kategorien einteilen und gleichermaßen zusammenfassen: