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10.6 Fortbestehensprognose und Going-Concern

Jaufer4. AuflMärz 2022

10.6.1 Going-Concern-Prämisse

Im UGB wird unter der Überschrift „Ansatz und Bewertung“ in § 201 Abs 2 Z 2 unter „Allgemeine Grundsätze“ geregelt: „Bei der Bewertung [im Rahmen der Jahresabschlusserstellung von Unternehmen] ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.“ Diese sog Going-Concern-These ist ein Grundprinzip für die Erstellung eines Jahresabschlusses, wonach der Fortbestand des Unternehmens vorab vom Bilanzersteller zu klären ist.13631363Vgl Lutter, Fortführung der Unternehmenstätigkeit, in Leffson/Rückle/Großfeld (Hrsg), Handwörterbuch unbestimmter Rechtsbegriffe im Bilanzrecht des HGB (1986) 186; Nadvornik, Die Prüfung des Going-Concern-Prinzips, in FS Vodrazka (1996) Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen in Österreich, Kofler/Nadvornik/Pernsteiner (Hrsg), 489. Dieser Grundsatz ist auch in Art 31 Abs 1 lit a 4. EG-Richtlinie13641364Der Rat der Europäischen Union hat am 25.07.1978 die Vierte Richtlinie über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen beschlossen; Bilanz-RL 78/660/EWG , ABl L 222 v 14.08.1978 S 11 bis 31; vgl dazu auch 1270 BlgNR 17. GP 44. und § 252 Abs 1 Z 2 dHGB vorgesehen, die auch das Vorbild für die durch das RLG 1990 neu eingeführte Bestimmung nach § 201 UGB waren.13651365Vgl 1270 BlgNR 17. GP 50.

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