In normativer Hinsicht bestehen für die Überwachungspflicht des AR folgende Anknüpfungspunkte bzw Kontrollinstrumentarien:
Zustimmungspflichtige Geschäfte – Vorausschauende Überwachung„Automatische“ Berichterstattungspflicht des Vorstands an den ARIn normativer Hinsicht bestehen für die Überwachungspflicht des AR folgende Anknüpfungspunkte bzw Kontrollinstrumentarien:
Zustimmungspflichtige Geschäfte – Vorausschauende Überwachung„Automatische“ Berichterstattungspflicht des Vorstands an den AR