Da Unternehmenskrisen aufgrund außerordentlicher und nicht vorhersehbarer Ereignisse plötzlich, dh ohne erkennbare Signale, eintreten können, kommt die entscheidende Frage nach den Möglichkeiten einer Krisenvorschau auf: Ein Blick ins Unternehmens- und Gesellschaftsrecht zeigt, dass es sog „Frühwarnsysteme“ oder „Insolvenzprophylaxebestimmungen“ gibt, die dem Management eines Unternehmens ganz gezielt eine laufende Prognoseerstellung vorschreiben.