vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Jaufer4. AuflMärz 2022

Die GmbH ist eine juristische Person (Körperschaft) mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und geklagt werden (§ 61 Abs 1 GmbHG). Sie ist nicht nur rechts- und parteifähig, sondern durch ihre gesellschaftlichen Organe auch geschäfts- und deliktsfähig.66IdZ sind va die Sorgfaltspflicht und die Haftung der Geschäftsführer gem § 25 GmbHG zu beachten, dazu ausführlich Harrer, Haftungsprobleme bei der GmbH (1990) 11 ff. Die GmbH entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch; davor haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (§§ 2 f GmbHG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte