Die GmbH ist eine juristische Person (Körperschaft) mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und geklagt werden (§ 61 Abs 1 GmbHG). Sie ist nicht nur rechts- und parteifähig, sondern durch ihre gesellschaftlichen Organe auch geschäfts- und deliktsfähig.6 Die GmbH entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch; davor haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (§§ 2 f GmbHG).