vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Die Kapitalgesellschaft im Eigentum der öffentlichen Hand (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

3.1. Körperschaftsteuer

3.1.1. Grundsätze

966
Gliedert eine KöR ihren Betrieb in eine juristische Person des Privatrechts aus, dann ist die vom ausgegliederten Steuersubjekt entfaltete wirtschaftliche Tätigkeit diesem Steuersubjekt (und nicht der KöR) zuzurechnen. § 2 Abs 4 Satz 2 KStG stellt in diesem Zusammenhang klar, dass eine Kapitalgesellschaft auch dann nach den körperschaftsteuerlichen Regeln für Kapitalgesellschaften zu behandeln ist, wenn alle Anteile der Gesellschaft von einer KöR gehalten werden. Eine Kapitalgesellschaft, die im ausschließlichen Eigentum der öffentlichen Hand steht, kann damit nicht in einen BgA umgedeutet werden. Dies bedeutet, dass für das Entstehen der Steuerpflicht

Seite 342

nicht die für das Vorliegen eines BgA erforderlichen Voraussetzungen maßgebend sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!