Neben der Verpflichtung zur Abgabe der UVA hat die betreffende juristische Person eine USt-Jahreserklärung abzugeben. Unternehmerisch tätige juristische Personen haben eine einzige USt-Jahreserklärung abzugeben, in der auch die im Nichtunternehmensbereich vorgenommenen innergemeinschaftlichen Erwerbe anzugeben sind. Nichtunternehmerisch tätige KöR haben eine Jahreserklärung für die getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe abzugeben. Gleiches gilt für die gem § 19 UStG übergangene Steuerschuld für Dienstleistungen ausländischer Unternehmer.
Seite 287