Mit dem UStG 1994 werden die Umsätze von Bund, Ländern und Gemeinden unecht steuerbefreit, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind, Musik- und Gesangsaufführungen sowie die regelmäßig mit dem Betrieb eines Museums, eines botanischen oder zoologischen Gartens sowie eines Naturparks verbundenen Leistungen.