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6.8. Die unechte Steuerbefreiung für Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, Gärten und Naturparks (§ 6 Abs 1 Z 24 UStG) (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

677
Mit dem UStG 1994 werden die Umsätze von Bund, Ländern und Gemeinden unecht steuerbefreit, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind, Musik- und Gesangsaufführungen sowie die regelmäßig mit dem Betrieb eines Museums, eines botanischen oder zoologischen Gartens sowie eines Naturparks verbundenen Leistungen.

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