Gewährt eine KöR Zuschüsse und Subventionen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob für die erhaltene Subvention USt geschuldet wird. Dieselbe Frage stellt sich, wenn eine KöR für Tätigkeiten Spenden, Zuschüsse oder Subventionen erhält. Das UStG 1994 enthält keine spezielle Regelung für die Behandlung von Zuschüssen oder Subventionen. Die in § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972 vorgesehene Befreiung bundesgesetzlich geregelter Zuschüsse ist in das UStG 1994 nicht übernommen worden.