2.2. Die Rechtslage nach der MWSt-RL (Achatz/Mang/Lindinger)
Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014
Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts3 (2014) Rz 428428
Gemäß Art 9 MWSt-RL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Für KöR enthält Art 13 MWSt-RL eine Sonderregelung: