Die Besteuerung der KöR erfährt in einzelnen zentralen Steuergesetzen eine besondere Regelung. Dies hängt damit zusammen, dass sich KöR von Privatrechtssubjekten in vielerlei Hinsicht unterscheiden. KöR sind regelmäßig einem öffentlichen Auftrag verpflichtet, der eine Gleichstellung mit privaten Rechtsträgern von vornherein in Frage stellen muss. Die
Gemeinwohlorientierung kann eine Grundlage für die Gewährung spezifischer Abgabenbegünstigungen sein. Auch kann die Frage gestellt werden, ob eine Besteuerung der öffentlichen Hand zweckmäßig ist, zumal sie ihrerseits in letzter Konsequenz wiederum auf die Finanzierung durch öffentliche Abgaben, Beiträge, Gebühren und Zuwendungen angewiesen ist.