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5. Kapitel Leistungsstörung beim Unternehmenskauf (Boscheinen-Duursma/Wiesinger)

Boscheinen-Duursma/Wiesinger2. AuflAugust 2019

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Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn ein gültig begründetes Schuldverhältnis, insbesondere ein wirksamer Vertrag, nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.989989Vgl Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 199. Zu den Leistungsstörungen gehören insbesondere990990Teilweise wird auch die so genannte positive Vertragsverletzung (positive Forderungsverletzung) in diesem Zusammenhang erwähnt (so zB Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 200; P. Bydlinski in KBB5 Vor §§ 918 ff ABGB Rz 1; Torggler/Hofmann, Absicherung gegen Leistungsstörungen – Gestaltungsmöglichkeiten, in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe 66; vgl demgegenüber allerdings Reischauer in Rummel/Lukas4 Vor §§ 918 ff ABGB Rz 26: positive Vertragsverletzung ist eine dem österreichischen Recht fremde Kategorie; weiterführend dazu siehe zB Koziol, Haftpflichtrecht2 II 79 ff mwN). die (nachträgliche) Unmöglichkeit, der Verzug und die mangelhafte Leistung (Gewährleistung). Den Schwerpunkt der nachfolgenden Ausführungen bilden aufgrund ihrer praktischen Bedeutung beim Unternehmenskauf die Gewährleistungsregelungen.

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