Die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens kann erfolgen, sobald die Absicht der beteiligten Unternehmer erkennbar ist, den angemeldeten Zusammenschluss innerhalb einer absehbaren Zeit vorzunehmen. Es muss eine zumindest grundsätzliche Einigung über die genauen Strukturen des Zusammenschlusses und den Zeitplan zur Umsetzung vorliegen,983 wohingegen das Vorliegen eines Vertragsabschlusses nicht erforderlich ist.984