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A. Direkte Garantien (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

1. Die für die rechtsgeschäftlichen Beziehungen maßgebenden Rechtsordnungen

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Da gemäß Art 3 Abs 1 Rom I VO primär die Rechtswahl durch die Parteien maßgebend ist661661 Leible/Lehmann, Die Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“), RIW 2008, 528, 532; Mankowski, Die Rom I-Verordnung – Änderungen im europäischen IPR für Schuldverträge, IHR 2008, 133., unterliegt das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Bank nach Z 20 ABB österreichischem Recht, wenn die Geltung der AGB vereinbart wurde662662Dazu Iro in BVR I2 Rz 1/11 ff.. Das gilt auch dann, wenn der Rechtstreit im Ausland geführt wird und die dort maßgeblichen Kollisionsnormen eine Rechtswahl zulassen oder auf das österreichische Recht verweisen663663 Iro in Iro/Koziol, ABB Z 20 Rz 1..

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