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D. Konkurs der Zweitbank (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Avisierende Bank

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Mit Konkurseröffnung erlischt nach § 1024 ABGB das Auftragsverhältnis zur eröffnenden Bank (vgl Rz 1/228). Soll die in Konkurs verfallene Zweitbank das Akkreditiv dennoch avisieren, müsste der Auftrag von der eröffnenden Bank erneuert und vom Masseverwalter der Zweitbank angenommen werden.

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