vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Insolvenz des Begünstigten (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

1. Auswirkungen im Verhältnis zum Akkreditivauftraggeber

1/230
Handelt es sich beim Grundgeschäft um einen zweiseitigen Vertrag, der zur Zeit der Konkurs- bzw Ausgleichseröffnung noch von keinem Teil vollständig erfüllt worden war, so kann der Masseverwalter bzw der Ausgleichsschuldner vom Vertrag zurücktreten (§ 21 KO bzw § 20b AO; vgl Rz 1/223). Erfüllt ist der Vertrag frühestens, wenn die Bank das Akkreditiv gegen Vorlage der Dokumente honoriert hat887887 Canaris, BVR3 Rz 1080; Schlegelberger/Hefermehl Rz 258.. Wird am Vertrag festgehalten, so muss auch die vorgesehene Abwicklung des Akkreditivs eingehalten werden: Eine etwa noch nicht erfolgte Akkreditiveröffnung ist vom Vertragspartner zu veranlassen; auf der anderen Seite ist ein vertragsgemäß eröffnetes Akkreditiv durch Dokumentenvorlage in Anspruch zu nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!