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A. Begriff und Arten des Akkreditiv (Apathy - unter Mitarbeit von Thomas Katzenberger)

Apathy2. AuflDezember 2008

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Das Akkreditiv dient der bargeldlosen Zahlungsabwicklung vor allem im Außenhandel; es hat seine Bedeutung mit der Entwicklung des Welthandels im 20. Jahrhundert erlangt11 Nielsen in BankR-HB § 120 Rz 9.. Das Akkreditiv im weitesten Sinn ist die von einem Kreditinstitut (Akkreditivbank, eröffnende Bank) im Auftrag eines Kunden oder im eigenen Interesse22Dies betrifft die Eröffnung eines Standby Letter of Credit: Nielsen, Neue Richtlinien Rz 7; Stapel, Richtlinien 87. dem Begünstigten gegenüber rechtsgeschäftlich eingegangene abstrakte Verpflichtung, ihm auf Rechnung ihres Auftraggebers unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei fristgerechter Vorlage der vereinbarten Dokumente – eine Leistung zu erbringen33OGH 1 Ob 554/94 in ÖBA 1996, 64 mit Anm von Avancini = SZ 67/111; 1 Ob 203/03i in ÖBA 2004, 708; 7 Ob 282/06f in ÖBA 2007, 903 mit Anm von Apathy. Vgl Nielsen in BankR-HB § 120 Rz 1 und 21: dokumentäre Leistungsversprechen aller Art.. Jedes Akkreditivgeschäft setzt mithin idR zumindest drei Parteien voraus: Es dient der Abwicklung (bisweilen auch der Finanzierung) eines Geschäfts (im Valutaverhältnis = Zuwendungsverhältnis) zwischen dem Akkreditivauftraggeber (zB Käufer, Importeur) und dem Begünstigten (zB Verkäufer, Exporteur), die im Kaufvertrag (Exportvertrag) vereinbaren, dass die Zahlungsabwicklung durch Akkreditiv erfolgen solle (Akkreditivklausel)44Ebenroth/Boujong/Joost/Hakenberg, Handelsgesetzbuch II (2001) BankR II Rz II 456 f; Schütze, Dokumentenakkreditiv Rz 38; unten Rz 1/21.. Der Auftraggeber beauftragt hierauf die eröffnende Bank (Deckungsverhältnis), gegenüber dem Begünstigten das Akkreditiv zu eröffnen, sich also (im Einlösungsverhältnis) zu einer Leistung zu verpflichten. Der Begünstigte erhält schließlich Zug um Zug gegen die Vorlage (auch: Einreichung) von akkreditivgerechten Dokumenten die vereinbarte Gegenleistung von der eröffnenden Bank oder einer anderen, der sogenannten benannten Bank.

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