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G. Rechtsfolgen der Ehescheidung (Sagerer/Schiavon)

Sagerer/SchiavonAugust 2012

1. Namensrecht

Vgl dazu schon unter III.C.2.

2. Unterhaltsanspruch

Will ein Ehepartner an der Ehe nicht (mehr) festhalten, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann er die Scheidung einreicht. Die Diskussion geht daher immer mehr in Richtung der Frage nach der Regelung der Scheidungsfolgen941941 Verschraegen in Boele-Woelki, Common Core 137. und hier insb des nachehelichen Unterhalts.

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