1. Namensrecht
Vgl dazu schon unter III.C.2.
2. Unterhaltsanspruch
Will ein Ehepartner an der Ehe nicht (mehr) festhalten, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann er die Scheidung einreicht. Die Diskussion geht daher immer mehr in Richtung der Frage nach der Regelung der Scheidungsfolgen941 und hier insb des nachehelichen Unterhalts.