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C. Rechtsfolgen (Sagerer/Schiavon)

Sagerer/SchiavonAugust 2012

Wie oben bereits erörtert, löst ein gültiges Verlöbnis zwar keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Eheschließung aus, dennoch knüpfen sich an eine wirksame Verlobung bestimmte rechtliche Wirkungen:

Ausstattungsanspruch

Mit dem Verlöbnis entsteht dem Grunde nach der Anspruch auf Ausstattung (§§ 1220 ff ABGB). Fällig wird dieser allerdings erst mit der Eheschließung (vgl dazu unter III.B).9494OGH 2 Ob 124/72, SZ 45/78.

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