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zu Artikel 28 LGVÜ 2007 (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Artikel 28. (1) Sind bei Gerichten verschiedener durch dieses Übereinkommen gebundener Staaten Klagen, die im Zusammen

Seite 704

hang stehen, anhängig, so kann jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen.

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