Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltsbewilligungen
§ 8. Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen:<i>Lindmayr</i>, Handbuch zur Ausländerbeschäftigung<sup>Aufl. 11</sup> (2012), Seite 495 Seite 495