Hofbauer/Bleyer, Richtlinien zu den Lohnabgaben 201711 (2017) Rz 116116
Das Unternehmen unterliegt der KommSt in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Erhebung der KommSt fällt – von der Zuständigkeit des Finanzamtes in Zerlegungs- und Zuteilungsfällen abgesehen – in die Zuständigkeit der Gemeinde.