Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
§ 4. Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. (BGBl I 2009/498)Von einem Abdruck der Anlage D wurde aus Platzgründen abgesehen, diese kann aber ua im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht unter Eingabe „NAG-DV“ im Feld „Titel“ abgefragt werden.