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zu § 49 NAG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

3. Hauptstück

Niederlassung von langfristig aufenthaltsberechtigten oder hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen aus anderen Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen

Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt - EG“ eines anderen Mitgliedstaates

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