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zu § 32 NAG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Selbstständige Erwerbstätigkeit

734
§ 32. Mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs 1 Z 7 bedarf die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - unbeschadet zusätzlicher Berechtigungen nach anderen Bundes- oder Landesgesetzen - der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.

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