zu § 197 UGB - Bilanzierungsverbote (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Bilanzierungsverbote
(1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden.