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Vorwort

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Die zunehmende Mobilität der Menschen bringt es mit sich, dass wohl schon jeder Arbeitgeber einmal mit der Frage konfrontiert war, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Arbeitskraft in seinem Betrieb tätig werden darf. Dass die Beschäftigung von Ausländern in Österreich in der Regel einer behördlichen Bewilligung bedarf, gehört zum Grundwissen eines Unternehmers. Doch wenn es darum geht, welche der zahlreichen in Frage kommenden Genehmigungen - wie etwa Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein oder die neue „Rot-Weiß-Rot - Karte“ - die richtige für die geplante Beschäftigung ist oder welche Personengruppen überhaupt ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten dürfen, stößt mancher Arbeitgeber, vor allem wenn er nicht ständig mit dieser Problematik konfrontiert ist, rasch an seine Grenzen. Und da das Thema Ausländerbeschäftigung noch dazu untrennbar mit dem Aufenthalts- und Niederlassungsrecht zusammenhängt - nur wer sich legal in Österreich aufhält, darf hier auch einer Beschäftigung nachgehen -, sind auch noch niederlassungsrechtliche Vorschriften zu beachten, will man sich nicht der Gefahr einer Verwaltungsstrafe wegen verbotener Ausländerbeschäftigung aussetzen. Und gerade in diesem Bereich kam es mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Staatsangehörige der EU-8-Mitgliedstaaten im Vorjahr zu grundlegenden Änderungen (Stichwort „Rot-Weiß-Rot - Karte“).

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