Kurzbeschreibung
Für zahlreiche Unternehmen in Österreich gehört die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zum Arbeitsalltag. Auch wenn seit der Öffnung des Arbeitsmarktes für Staatsangehörige der sogenannten „EU-8-Staaten“ mit 1. 5. 2011 das AuslBG nicht mehr auf EU-Bürger (ausgenommen aus Bulgarien und Rumänien) anzuwenden ist, ist für viele Arbeitgeber und Personalverantwortliche die Kenntnis der komplizierten Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte weiterhin notwendig, will man sich nicht der Gefahr einer Verwaltungsstrafe auszusetzen.